Plötzlich Pflegefall – was nun?

Der Pflegefall tritt häufig unvorhergesehen ein – durch eine Erkrankung oder einen Unfall – oder kündigt sich altersbedingt allmählich an. Der Betroffene selbst und sein unmittelbares Umfeld sind nun gefragt, sich mit der veränderten Situation auseinander zu setzen, gemeinsam wichtige Entscheidungen zu treffen sowie eine möglichst gute Betreuung zu gewährleisten, die den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entsprechen.

Wie kann ich/ mein Angehöriger am besten versorgt werden?

Prinzipiell gilt: Pflegebedürftig ist, wer sich durch sein Alter, das Vorliegen einer Krankheit oder einen Unfall im Alltag nicht mehr alleine versorgen kann.

Je nach Grad und Dauer der Einschränkungen gibt es verschiedene Versorgungsformen, die im Alltag den Betroffenen und auch die Angehörigen unterstützen. Da viele Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben möchten, ist – neben der Pflege, die durch die Angehörigen vor Ort erfolgt – die übliche Pflegeform ambulant.

So können ambulante Pflegedienste in verschiedenen Umfang die nötige Alltagshilfe für den Pflegebedürftigen zuhause bieten und zugleich die Angehörigen entlasten. Diese Pflegeform umfasst den Anspruch auf eine Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung/ Prophylaxe, die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation) und eine hauswirtschaftliche Versorgung.

Auch Urlaubs- und Verhinderungspflege können durch die Pflegepersonen in Anspruch genommen werden (bspw. aufgrund eines Erholungsurlaubs, Rehamaßnahmen oder Krankheit).

Pflegebedürftige Menschen können zudem stationär, meist dauerhaft (oder auch teilstationär über Nacht) untergebracht werden. Diese Form der Pflege findet in Alten- und Pflegeheimen sowie Seniorenresidenzen oder -stiften statt. Hier können eine intensive Betreuung und Pflege durch geschultes Personal garantiert werden.

Neben den genannten Formen gibt es noch ambulant betreutes Wohnen oder Senioren-Wohngemeinschaften.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Um Leistungen durch die Pflegeversicherungen zu erhalten, ist es notwendig, einen Pflegegrad zu beantragen und feststellen zu lassen. Dieser Antrag wird bei der Krankenversicherung gestellt oder vom Hausarzt verordnet.

Der individuelle Pflegegrad einer Person wird im Anschluss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF (Medizinscher Dienst der Privaten Krankenversicherungen) anhand verschiedener Kriterien eingestuft.

Die Pflegebegutachtung erfolgt im Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person, um möglichst realitätsnah zu sein. Die Pflegekasse teilt auf Basis des Pflegegutachtens eine schriftliche Entscheidung zum Pflegegrad mit. Hierzu können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Wie kann die Pflege finanziert werden?

Bei dieser Frage werden das Pflegegeld und die Sachleistungen durch die Pflegekassen relevant. Das betrifft alle Leistungen, wie bspw. grundlegende Pflege- und Betreuungsleistungen durch Angehörige, Betreuungskräfte und professionelle Pflegekräfte.

Auch Pflegehilfsmittel und notwendige Dinge, die sowohl die Pflege als auch Betreuung der Betroffenen erleichtern, gehören dazu. Ziel ist es dabei, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu fördern bzw. zu verbessern. Diese Leistungen sind abhängig vom anerkannten Pflegegrad, d. h. dem tatsächlichen Bedarf und der Art der Pflege.

Zusätzlich werden medizinische Leistungen von den Krankenkassen abgedeckt.

Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu:

Mai Nguyen, Standortleitung

Telefon: 030 35507575

E-Mail: info@schiller-pflege.de

Schiller Pflege- und Gesundheitsdienste GmbH

Falkenseer Chaussee 219 I 13583 Berlin-Spandau



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